Darf vorerst als 96-Geschäftsführer weitermachen: Martin Kind. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Swen Pförtner/dpa)

96-Mehrheitsgesellschafter Martin Kind darf nach seiner Abberufung durch den Stammverein bis zum Hauptverfahren weiter als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH arbeiten. Das entschied das Landgericht Hannover in einem Eilrechtsverfahren.

«Dem Verfahrensteller wird gestattet, sein Amt weiter auszuüben», sagte Richter Carsten Peter Schulze. Konkret bedeutet dies, dass die Abberufung bis zum hauptsächlichen Verfahren nicht wirksam ist, so lange beispielsweise der Aufsichtsrat der Management GmbH, der mit je zwei Vertretern der Kapital- und Vereinsseite besetzt ist, keine Abberufung beschließt. Doch der Konflikt ist damit vermutlich nicht beigelegt. Gegen die Entscheidung dürfte der Stammverein Einspruch einlegen.

Der e.V. hatte Kind überraschend Ende Juli als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abberufen. Der Mutterverein wählte damit die maximale Eskalationsstufe und Kind wehrt sich juristisch. Dank einer Entscheidung des Landgerichts durfte er als Geschäftsführer bis zum Termin der mündlichen Verhandlung weiter eingeschränkt arbeiten.

Kind begrüßte die Entscheidung und bedauerte das aus seiner Sicht «unnötige und nicht zu Ende gedachte Vorgehen» des Stammvereins: «Es stellt sich die Frage, ob ein Vorstand, der den Verein durch seine von Willkür geprägte Handlungsweise in große Gefahr gebracht hat, den Hannover 96 e.V. noch vertreten kann.»

Während die einen die finanzielle Verdienste des 78-Jährigen für den Verein hervorheben, werfen die anderen ihm eine Distanz zum Fußball und Alleingänge vor. Die Gründe für die Abberufung blieben bislang eher nebulös. Vielmehr scheinen einzelne, kleinere Stellvertreterkonflikte das ohnehin strapazierte Verhältnis aus Sicht des Muttervereins ausgereizt zu haben. Unter anderem geht es um den Vorwurf, «mehrfach und gravierend gegen Weisungen und vertragliche Vereinbarungen verstoßen» zu haben, was die Kind-Seite bestritt.

Die ganze Auseinandersetzung muss immer im Kontext einer komplizierten Vereinsstruktur eingeordnet werden: Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 Sales&Service GmbH&Co. KG, der die Profifußball-KGaA zu 100 Prozent gehören. Da die 50+1-Regel in Deutschland jedoch vorschreibt, dass der Stammverein immer die Stimmenmehrheit in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, werden die Geschäftsführer der KGaA von der Hannover 96 Management GmbH bestimmt. Sie gehört zu 100 Prozent dem Stammverein.

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