Das Logo der Deutschen Fußball Liga (DFL). (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/dpa)

Das Präsidium der Deutschen Fußball Liga wird in nächster Zeit eine schriftliche Stellungnahme an das Bundeskartellamt in Bezug auf die vorläufige rechtliche Einschätzung der 50+1-Regel durch die Behörde senden.

Das teilte die DFL nach der außerordentlichen Mitgliederversammlung der 36 Profivereine in Frankfurt mit. Ziel sei es, kartellrechtskonforme Lösungsansätze zu entwickeln, die im Interesse aller 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sind.

Deren Vertreter setzten sich bei ihrem Treffen erstmals mit der Ende Mai ergangenen Einschätzung der Behörde auseinander. Diese hatte zwar festgestellt, dass die 50+1-Regel im Grundsatz mit dem Kartellrecht vereinbar sei, gleichzeitig aber die derzeit geltenden Ausnahmegenehmigungen für die konzern- oder investorengeführten Bundesligisten Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG 1899 Hoffenheim kritisiert.

Die DFL-Clubs müssen entscheiden, ob dies eher die 50+1-Regel in Frage stellt oder ob die Clubform der drei Vereine überdacht werden muss. Das Trio ist momentan nicht an die Vorgabe gebunden, wonach der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiter die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss. Beschlüsse zu dem heiklen Thema wurden am Mittwoch wie erwartet nicht gefasst.

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