Fahnen mit dem Logo des Deutschen Fussball-Bund (DFB) wehen vor einem Stadion. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Fabian Strauch/dpa)

Das DFB-Bundesgericht hat die Berufung des 1. FC Köln zu einem Urteil zu Zuschauervorkommnissen beim Bundesligaspiel gegen den VfL Wolfsburg am 7. Mai zurückgewiesen.

Damit müssen die Rheinländer die vom DFB-Sportgericht verhängte Strafe von 36.000 Euro zahlen, wie der DFB mitteilte. Ein Drittel der Strafe kann der Club für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Im Heimspiel gegen Wolfsburg hatten Kölner Anhänger bis zum Abpfiff 21 Pyros gezündet. Anschließend stürmten mehr als 1000 Kölner Zuschauer auf den Rasen, nachdem festgestanden hatte, dass sich die Mannschaft für einen UEFA-Clubwettbewerb qualifiziert hat. Dabei wurden mindestens vier weitere Pyros abgebrannt. 

Über die Berufungen des 1. FC Köln gegen drei weitere Urteile des DFB-Sportgerichts wegen Zuschauervorkommnissen während der Spiele beim 1. FC Union Berlin am 1. April (60.000 Euro Geldstrafe), gegen den FSV Mainz 05 am 9. April (18.000 Euro) und beim VfB Stuttgart am 14. Mai (117.200 Euro) wird das DFB-Bundesgericht nach Auskunft seines Vorsitzenden zu späteren Zeitpunkten in schriftlichen Verfahren entscheiden, teilte der DFB weiter mit.

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