DFB-Präsident Bernd Neuendorf (r) hat die Unterstützung für UEFA-Chef Aleksander Ceferin bekräftigt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa)

DFB-Präsident Bernd Neuendorf hat kurz vor dem Kongress der Europäischen Fußball-Union die Unterstützung für UEFA-Chef Aleksander Ceferin bekräftigt.

Der DFB habe «ein ausgezeichnetes Verhältnis» zu Ceferin, «der uns bei der EM massiv unterstützt hat, mit dem wir unglaublich eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet haben», sagte Neuendorf der Deutschen Presse-Agentur. Bei der Vollversammlung in Paris am Donnerstag (10.00 Uhr) geht es auch darum, ob Ceferin bis 2031 im Amt bleiben könnte.

Der Kongress wird en bloc über mehrere Statutenänderungen abstimmen, in einer geht es darum, seit wann die zwölfjährige Amtszeitbeschränkung für den Präsidenten gilt. Mit der aktuellen Formulierung dürfte Ceferin (56), der seit September 2016 im Amt ist, 2027 nicht erneut zur Wahl antreten, mit der neuen schon. Innerhalb des Verbands war dem Vernehmen nach ein Streit darüber entbrannt. Ceferins langjähriger Unterstützer Zvonimir Boban trat von einem hochrangigen Posten zurück.

Der deutsche Fußball wird im UEFA-Exekutivkomitee von DFL-Aufsichtsratschef Hans-Joachim Watzke sowie bislang vom früheren Bayern-Chef Karl-Heinz Rummenigge vertreten, dessen Amtszeit aber in Paris endet und der durch den Spanier Miguel Ángel Gil ersetzt werden wird. Neuendorf ist als UEFA-Mitglied im Council des Weltverbands FIFA Beisitzer im Exekutivkomitee des Europaverbandes.

Die Debatte habe eine «rechtliche Dimension, aber auch eine politische», sagte Neuendorf. «Rechtlich ist es so, dass man diesen Schritt durchaus mitgehen und vertreten kann.» Politisch bestehe an der Unterstützung für Ceferin kein Zweifel.

Deutschland richtet vom 14. Juni bis zum 14. Juli die Europameisterschaft der Männer aus. Als der DFB 2018 den Zuschlag bekam, war Ceferin bereits UEFA-Präsident. Der Slowene war als Nachfolger des gesperrten Franzosen Michel Platini gewählt worden und hatte zunächst dessen Amtszeit vollendet.

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