Schiedsrichter Winter war von einem Zuschauer Bier ins Gesicht geschüttet worden. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Gabor Krieg/PICTURE POINT/dpa)

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das abgebrochene Drittliga-Spiel beim FSV Zwickau für Rot-Weiss Essen gewertet.

Wie der DFB mitteilte, geht die beim Halbzeitstand von 1:1 von Schiedsrichter Nicolas Winter vorzeitig beendete Partie mit 2:0 für Essen in die Wertung ein.

Winter war beim Gang in die Kabine von einem Zuschauer Bier ins Gesicht geschüttet worden. Durch das Urteil liegt Essen mit nun 40 Punkten acht Zähler vor der Abstiegszone. Zwickau hat vier Spieltage vor Schluss dagegen sieben Punkte Rückstand auf den ersten Nicht-Abstiegsplatz.

Über etwaige Sanktionen wird gesondert entschieden

«Nach der geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FSV Zwickau mit 0:2 als verloren zu werten. Zum einen hätte der FSV Zwickau den Schiedsrichter auf dem Weg in die Kabine besser schützen müssen. Zum anderen ist der Verein auch für seine Zuschauer verantwortlich und das Verschulden der Anhänger dem Verein zuzurechnen», sagte Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Über etwaige Sanktionen gegen den FSV Zwickau wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls werde das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.

Das Sportgericht urteilte damit fast identisch wie beim im März 2022 abgebrochenen Bundesliga-Spiel zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach. Ein Bochumer Fan hatte einen Bierbecher auf den Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Der DFB wertete das Spiel mit 2:0 für Gladbach, zudem musste Bochum eine Geldstrafe von 100 000 Euro zahlen. Im Zwickauer Fall lagen eindeutige TV-Bilder vor. Außerdem hatte der Club bestätigt, dass es sich beim Täter um einen Sponsor handelte.

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