Das Logo der DFL am Eingang der DFL-Zentrale in Frankfurt/Main. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Frank Rumpenhorst/dpa)

Die Deutsche Fußball Liga hat dem Bundeskartellamt einen Vorschlag für eine angepasste 50+1-Regel vorgelegt.

Dieser sieht vor, dass die Clubs mit Ausnahmegenehmigung unter bestimmten Bedingungen einen Bestandsschutz erhalten, aber keine weiteren Vereine diese Regelung nutzen können. Das Präsidium habe einstimmig für diesen Vorschlag gestimmt, teilte die DFL in einer Pressemitteilung mit.

Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit dem damaligen Mehrheitseigner Dietmar Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Seitdem läuft das Klärungsverfahren. Die Hoffenheimer hatten unlängst mitgeteilt, dass Hopp seine Stimmrechtsmehrheit ohne Entschädigung an dem Mutterverein zurückgeben werde.

Die 50+1-Regelung besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss. Damit soll verhindert werden, dass Clubs – wie beispielsweise in England – vollständig veräußert werden.

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