Der BFC Dynamo wird in der 1. Runde des DFB-Pokals als Berliner Vertreter starten. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Andreas Gora/dpa)

Der BFC Dynamo wird in der 1. Runde des DFB-Pokals als Berliner Vertreter starten.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Revision der SpVg Blau-Weiß 1890 Berlin gegen das Berufungsurteil des BFV-Verbandsgerichts als teils unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. Damit wird Regionalligist BFC am 7. August gegen den Bundesligisten VfB Stuttgart antreten.

Blau-Weiß hatte gegen den wegen der Corona-Pandemie vom Berliner Fußball-Verband (BFV) modifizierten Modus geklagt. Nur die fünf noch im Wettbewerb verbliebenen Regionalligisten, die nach den damals geltenden Corona-Schutzverodnungen noch Wettkämpfe bestreiten durften, spielten den Berliner Pokalsieger 2021 aus. Dafür hatten sich 30 von 32 Mannschaften ausgesprochen.

Der BFV sieht sich bestätigt, «dass weder der Zeitpunkt des Beschlusses durch den BFV-Beirat am 4. Mai 2021, noch die inhaltlichen Änderungen in der BFV-Spielordnung zu beanstanden sind», heißt es in einer Mitteilung. Auch ein Verstoß gegen das Prinzip des Fairplay oder den Gleichbehandlungsgrundsatz im DFB-Bundesrecht sei für das Bundesgericht nicht ersichtlich.

Zuvor hatten bereits das Sport- und das Verbandsgericht des BFV die Einsprüche zurückgewiesen. Zudem sei laut Berliner Verband auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den BFV zurückgewiesen worden. Der Berliner Pokalsieger BFC Dynamo wird 50 Prozent der Einnahmen aus der 1. Hauptrunde des DFB-Pokals auf die Vereine verteilen, die in der Vorsaison im Hauptstadt-Wettbewerb nicht weiterspielen konnten.

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