Der FC Schalke 04 muss wegen des Abbrennens von Pyrotechnik seiner Fans eine Geldstrafe in Höhe von 93.160 Euro bezahlen. Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes.
Nach DFB-Anhaben haben Anhänger des Zweitliga-Aufsteigers im Spiel gegen den FC St. Pauli am 7. Mai im Fanblock Bengalische Feuer und Rauchtöpfe gezündet. Außerdem sollen nach dem Abpfiff rund 1500 bis 2000 Menschen unerlaubterweise das Spielfeld betreten und Leuchtfackeln entzündet haben.
Auf Basis des Strafzumessungsleitfadens ergibt sich aus dem ersten Fall eine Strafsumme von 53.106 Euro. Hinzu kommen 40.000 Euro für den Platzsturm. Davon kann der Verein bis zu 31.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der FC Schalke 04 kündigte an, gegen dieses Urteil Einspruch einlegen zu wollen.