Der Streit um eine geplante Versammlung der Leverkusen-Fans ist vor das Oberverwaltungsgericht gezogen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Oliver Weiken/dpa)

Im Streit um eine geplante Versammlung des Leverkusener Fan-Dachverbandes «Nordkurve 12» und einen Fanmarsch zum Stadion hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht eine Verfügung der Polizei bestätigt.

Die Entscheidung sei aus Sicherheitsgründen nachvollziehbar, teilte das OVG mit. Während die Fußball-Fans am Donnerstag vor dem Rückspiel gegen die AS Rom vom Friedrich-Ebert-Platz in Richtung Stadion ziehen wollten, hatte die Polizei verfügt, dass der Ort der Versammlung und der Fanmarsch aus Sicherheitsgründen verlegt werden muss. Das Verwaltungsgericht in Köln hatte diese Entscheidung bestätigt. Dieser Sicht schloss sich das OVG an. Der Beschluss zu einem Eilantrag des Fan-Dachverbandes ist unanfechtbar (Az.: 15 B 504/23).

Da Bundesligist Bayer Leverkusen beim Europäischen Fußballverband Uefa den Friedrich-Ebert-Platz bereits Ende April als Treffpunkt für die Gästefans angemeldet hatte, bestehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, teilte das OVG zur Begründung mit. Die beiden Fanlager seien dort nicht strikt zu trennen. Mit gegenseitigen Provokationen und körperlichen Auseinandersetzungen sei zu rechnen.

Die Bayer-Anhänger wollten sich vor dem Rückspiel im Halbfinale der Europa League (21.00 Uhr/RTL) am Donnerstag auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Leverkusen treffen und von dort zum Stadion ziehen. Die Veranstaltung unter dem Thema «Freiheit für Fußballfans» sollte nach einer Verfügung des zuständigen Polizeipräsidiums Köln an einen anderen Ort der Stadt verlegt werden. Der Dachverband kündigte einen alternativen Veranstaltungsort an.  Die Polizei hatte eine Grünfläche im Leverkusener Stadtteil Opladen zugewiesen.

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